NewsSeitenblicke

250 Jahre Hinrichtung der „Faschaunerin“

Wieser_Banner - banner content

Katja Almberger vom Geschichtsverein für Kärnten über den Giftmord-Prozess von 1770 bis 1773 und das Schicksal der Bäuerin Eva Kary.

Am Donnerstag, 9. November, jährt sich zum 250. Mal die Hinrichtung der Bäuerin Eva Kary, die bis heute als „Faschaunerin“ bekannt ist. 1773 wurde sie des Giftmordes an ihrem Mann schuldig gesprochen und in Gmünd enthauptet. Katja Almberger, Beiratsmitglied im Geschichtsverein für Kärnten, hat sich mit dem Schicksal der „Faschaunerin“ auseinandergesetzt. Ihr Fall ist historisch einzigartig, weil es der letzte in Österreich durchgeführte Prozess war, in dem die Folter zur Anwendung kam. Drei Jahre nach dem Tod der „Faschaunerin“, nämlich im Jahr 1776, schaffte Regentin Maria Theresia die Folter in Österreich ab. Almberger arbeitet im Kärntner Landesarchiv, wo noch die originalen Prozessakten und ein Sackerl mit dem verwendeten Gift aufbewahrt werden.

Geboren wurde die „Faschaunerin“ am 21. Dezember 1737 als Tochter des Christian und der Maria Faschauner vom Maltaberg. Weil sie keine männlichen Nachkommen hatten, stellte Christian Faschauner seiner Tochter in Aussicht, die Faschauner-Hube zu übernehmen. Bedingung dafür war eine Verehelichung. „Eva hatte bereits mehrere Brautwerber abgelehnt, änderte jedoch ihre Meinung und heiratete am 7. Februar 1770 Jakob Kary, vulgo Hörlbauer aus Untermalta. Karys Hof galt als stark verschuldet. Mit der wohlsituierten Eva machte er eine gute Partie. Ihr Vater beglich sowohl die Hochzeit als auch die Schulden des Schwiegersohns“, erzählt Almberger. Knapp einen Monat nach der Hochzeit, am 9. März 1770, servierte Eva zu Mittag gefüllte Nudeln. „Die übrig gebliebenen Reste bereitete sie für ihren Ehemann als Nachmittagsjause zu und bot sie auch ihrer Schwiegermutter zu essen an“, weiß die Historikerin. Laut den Quellen klagten bereits kurze Zeit später Ehemann und Schwiegermutter über starke Übelkeit. Während sich die Schwiegermutter wieder erholte, verschlechterte sich der Zustand des Jakob Kary zunehmend. Er verstarb schließlich am 11. März 1770 ohne letzte Ölung.

Das Faschauner’sche Giftsackerl mit laut Aufschrift „quantitas des auf die aufgewärmnte Nudl gesträete gifts“. © Kärntner Landesarchiv
Das Faschauner’sche Giftsackerl mit laut Aufschrift „quantitas des auf die aufgewärmnte Nudl gesträete gifts“. © Kärntner Landesarchiv

„Schnell kam das Gerücht auf, dass Eva ihren Mann mit ‚Hüttrach‘, also mit Arsen vergiftet haben soll“, sagt Almberger. Der in Gmünd ansässige Landrichter Franz Anton Straßer begann daraufhin mit Ermittlungen. Es wurde sogar der Leichnam von Jakob Kary exhumiert und durch den Chirurgen Anton Karl von Willburg untersucht. „Der gerichtsmedizinische Bericht liegt den Prozessakten im Kärntner Landesarchiv bei. Damals hatte man noch kein wissenschaftliches Verfahren zum Nachweis von Arsen im Körper, viele Morde blieben deshalb unentdeckt“, so Almberger. Willburg wendete eine zu dieser Zeit gängige Methode an: „Es wurden Flüssigkeiten aus Magen und Darm des Verstorbenen gewonnen und auf heiße Kohlen gegossen. Strömte der aufsteigende Dampf einen Knoblauchgeruch aus, deutete das auf eine Arsen-Vergiftung hin“, beschreibt die Historikerin. Dazu passte, dass Arsen am Hof des Jakob Kary – höchst illegal – zur Behandlung von Tierkrankheiten aufbewahrt wurde.

Das von Bannrichter Benedikt Alphons von Emperger verkündete Urteil über Eva Kary, geborene Faschauner. © Kärntner Landesarchiv
Das von Bannrichter Benedikt Alphons von Emperger verkündete Urteil über Eva Kary, geborene Faschauner. © Kärntner Landesarchiv

Eva Kary saß bis 1771 im Kerker des Landgerichtes Gmünd, das keine Todesurteile fällen durfte. Daher wurde der Prozess im Juni 1772 an den landesfürstlichen Bannrichter Benedict Alphons von Emperger übertragen. „Vor ihm gab Eva Kary an, dass wohl etwas in den Nudeln gewesen sein müsste, sie aber nicht wisse, wie es dorthin gekommen sei. Der Bannrichter beantragte daraufhin bei der übergeordneten Landeshauptmannschaft die ‚peinliche Befragung‘, also die Folter“, so Almberger. Die „peinliche Befragung“ erfolgte im Februar 1773. Die „Faschaunerin“ wurde geschnürt, das heißt, sie wurde auf einen Hocker gesetzt bzw. an eine Leiter gelehnt und an den Händen und Füßen mit Schnüren gefesselt. Anschließend zogen die Knechte des Scharfrichters die Seile mit Walzen fest zusammen. Unter Folter gab sie an, vom Arsen ein erbsengroßes Stück abgeschlagen, es verrieben und in das Schmalz gestreut zu haben. Als Motiv nannte sie ihre unglückliche Ehe. Aufgrund ihres Geständnisses verurteilte sie die Landeshauptmannschaft am 16. März 1773 zum Tode. Ein von Eva Kary eingebrachtes Gnadengesuch lehnte Maria Theresia ab.

Dieser Ausschnitt aus der „Constitutio Criminalis Theresiana“ zeigt die Foltermethode der Schnürung an der Leiter. Sie wurde bei der „Faschaunerin“ 1773 angewendet. © Kärntner Landesarchiv
Dieser Ausschnitt aus der „Constitutio Criminalis Theresiana“ zeigt die Foltermethode der Schnürung an der Leiter. Sie wurde bei der „Faschaunerin“ 1773 angewendet. © Kärntner Landesarchiv

Almberger hebt die immensen Kosten des drei Jahre andauernden Prozesses hervor: „Insgesamt kostete er 361 Gulden und 47 Kreuzer, was damals circa vier Jahresgehältern eines Maurerlehrlings entsprach. Beglichen wurde das aus dem Vermögen der Faschauner- und der Hörlbauer-Hube.“ Das Urteil vollstreckte am 9. November 1773 der Scharfrichter Martin Jakob.Die „Faschaunerin“ wurde „an der gewöhnlichen Richtstatt durch das Schwerd von Leben zum Todt hingerichtet“, wie es dort im Wortlaut heißt. „Ihr Kopf und die abgeschlagene Hand mussten laut Urteil zur Abschreckung ausgestellt werden. Ihr Körper musste direkt am Hinrichtungsort ‚zu ihrer wohlverdienten Straf, andern aber zu einen Beyspiel‘ begraben werden“, sagt Almberger. Sie verweist auf die zahlreichen literarischen und künstlerischen Auseinandersetzungen mit dem Fall der „Faschaunerin“. So erschien 1950 der Roman „Das Schicksal der Eva Faschaunerin“ von Maria Steurer, 2016 folgte eine Theateradaption unter dem Titel „Der Prozess der Eva Faschaunerin“ und im April 2017 feierte der Film „Das Gift der Freiheit“ von Herbert Hohensasser Premiere.

Informationen: https://geschichtsverein.ktn.gv.at/

Redaktion: Markus Böhm, Pressereferent und Mitglied im Beirat des Geschichtsvereines
Geschichtsverein für Kärnten
geschichtsverein@landesmuseum.ktn.gv.at
Tel.: 0463 536 – 30573

Verwandte Artikel

Schreiben Sie einen Kommentar

Back to top button